Sehr geehrter Herr ReMay,
Feuerwehrgerätehäuser sind tatsächlich eine komplexe Geschichte. Neben den "normalen" Baubestimmungen fallen mit spontan folgende Regelwerke zur weiteren Beachtung ein:
- GUV-V C53 Feuerwehr Gemeindeunfallversicherungsverband GUVV (einfach googlen)
- DIN 14 092 Teil 1 ?Feuerwehrhäuser; Planungsgrundlagen?,
- DIN 14 092 Teil 2 ?Feuerwehrhäuser; Feuerwehrtore?,
- DIN 14 092 Teil 3 ?Feuerwehrhäuser; Feuerwehrturm, Übungswand?,
- DIN 14 092 Teil 4 ?Feuerwehrhäuser; Atemschutz-Werkstätten;
Planungsgrundlagen?,
- DIN 14 092 Teil 5 ?Feuerwehrhäuser; Schutzzeugpflege, Reinigung,
Desinfektion; Planungsgrundlagen?,
- DIN 14 092 Teil 6 ?Feuerwehrhäuser; Schlauchpflegewerkstätten;
Planungsgrundlagen?,
- DIN 14 097 Teil 1 ?Brandübungsanlagen, Allgemeine Anforderungen?,
- DIN 14 097 Teil 2 ?Brandübungsanlagen, gasbetriebene Darstellungsgeräte?,
- DIN 14 097 Teil 3 ?Brandübungsanlagen, holzbefeuerte Brandübungsanlagen?,
- DIN 14 097 Teil 4 ?Brandübungsanlagen, Feuerwehr-Übungshäuser?,
- Richtlinien für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore (GUV-R 1/494,
bisher GUV 16.10),Einbau von Hallentoren (nach innen klappend, sonst
kann es bei Schneefall nachts zu Probleme kommen)
- GUV-Regel ?Fahrzeug-Instandhaltung? (GUV-R 157, bisher GUV 17.1),
- GUV-Information ?Sicherheit im Feuerwehrhaus? (GUV-I 8554, bisher
GUV 50.0.5.)
- Abklärung mit dem Bauherren, es kann sich um ein Gebäude der VdS-
Sicherungsklasse SG 1 handeln. (abhängig von den Werten und der Technik!)
- Anforderungen an Leitstellen, wenn es sich um die Möglichkeit der
nachalarmierenden Stellen handelt.
- evtl. noch weitere Regelungen, wenn z.B. eine Atemschutzwerkstatt, ein
Raum für med. Gerätedesinfektion etc. eingerichtet werden
- evtl. Übungsfläche und Lagerraum für Kraftstoffe nach Anlagenverordnung
(VawS), wenn mit umweltgefährdenden Stoffen (Löschschaum) geübt oder
Kraftstoffe gelagert werden soll.
- und viele weitere mehr...
Ich bin (leider) sicher, dass diese Aufstellung nicht abschließend ist. Falls Sie noch Fragen melden Sie sich bitte einfach nochmal.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Deschermeier